Compliance
Deutsche Getränke Logistik

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Compliance Organisation / Hinweisgeber­system

Ethisches und gesetzeskonformes Verhalten hat für die DGL-Gruppe in der eigenen Geschäftstätigkeit und in den Beziehungen zu allen Geschäftspartnerinnen und -partnern und der Kundschaft höchste Priorität. Aufgrund der zunehmenden gesetzlichen Anforderungen hat das Thema Compliance erheblich an Bedeutung gewonnen. Daher wurde für die DGL-Gruppe einschließlich ihrer Gruppenunternehmen ein Compliance Management System entwickelt.

Es wurde eine Compliance Organisation eingerichtet, deren Compliance Beauftragte als neutrale und unabhängige Ansprechpartnerinnen und -partner für alle Fragen zum Thema Compliance zur Verfügung stehen.

In diesem Rahmen hat die DGL-Gruppe ein Hinweisgeberverfahren eingerichtet, das es Einzelpersonen, Unternehmen und sonstigen Organisationen ermöglicht, auf Verstöße gegen geltendes Recht (z.B. Bestechung, Betrug, Verstoß gegen Menschenrechte und Umweltvorschriften), gegen die internen Richtlinien der DGL-Gruppe (z.B. Verhaltenskodex) oder gegen den Lieferantenkodex der DGL-Gruppe oder Bedenken in Bezug auf eine potenzielle oder tatsächliche Verletzung dieser Regelungen hinzuweisen.

Bei Hinweisen auf mögliche Gesetzesverstöße, die ein Unternehmen der DGL-Gruppe betreffen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, uns Ihren Hinweis – auch absolut anonym über unser Hinweisgebersystem – zu senden.

Im Rahmen einer Verfahrensordnung haben wir die internen Verantwortlichkeiten und den Umgang mit Hinweisen und Beschwerden festgeschrieben.

Dabei sind folgende Meldekanäle verfügbar:

  • Anonyme Hinweisabgabe über das Hinweisgebersystem der DGL-Gruppe:
    https://sicher-melden.de/dgl
  • Meldung per E-Mail an die Compliance Organisation der DGL-Gruppe:
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  • Meldung per Brief an

    DGL GmbH & Co. KG
    Compliance Management
    Pöttkerdiek 2
    49808 Lingen
    Germany
     
  • Meldungen von Mitarbeitenden der DGL-Gruppe an die Geschäftsführung, den Vorgesetzten, die Compliance Beauftragten oder sonst benannten Ansprechpersonen des jeweiligen Gruppenunternehmens (z.B. im Rahmen eines persönlichen Gesprächs).

Wir werden den Vorgang sorgfältig prüfen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.